Erklärung über die Fortführung der Tätigkeit der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin

Vom 21. Dezember 1949

Am 1. Juli zogen sich die Sowjetbehörden von der Alliierten Kommandantur zurück und unterbrachen so die Viermächteverwaltung Berlins. Die Alliierte Kommandantur wurde durch Übereinkommenzwischen den vier Regierungen errichtet, das nur durch Übereinkommen aller beteiligten Regierungen geändert oder widerrufen werden können. Die Alliierte Kommandantur hat daher nicht aufgehört zu bestehen, obwohl ihre Arbeit seit dem 1. Juli wegen der Weigerung der Spwjetbehörden, den Sitzungen beizuwohnen, zeitweilig eingestellt worden ist

Die Vorläufige Verfassung Berlins, von allen vier Alliierten 1946 gebilligt, erfordert alliierte Zustimmung zur Gesetzgebung und zu gewissen anderen Maßnahmen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Die Weigerung der Sowjetbehörden, an den Sitzngen der Alliierten Kommandantur teilzunehmen, darf nicht länger die ordentliche, gesetzmäßige Verwaltung Berlins verhindern. Die Alliierte Kommandantur wird daher ihre Tätigkeit ab sofort wieder aufnehmen. Wenn die Sowjetbehörden sich jetzt oder später entschließen sollten, sich an die Abkommen zu halten, an die die vier Mächte gebunden sind, könnte die Tätigkeit der Viermächteverwaltung Berlins wiederaufgenommen werden. Während ihrer Abwesenheit werden die drei westlichen Alliierten die Funktion der Alliierten Kommandantur ausüben, obwohl klar ist, daß es ihnen auf Grund der sowjetischen Obstruktion zur Zeit nur möglich sein wird, ihre Entscheidungen in den westlichen Sektoren durchzusetzen.