Verordnung
über deutsche Ferien- und Erholungsreisende, die ihren Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben.

Vom 22. Juni 1950

(GBl., Nr. 67 vom 28. Juni 1950, S. 501)

Liste der Änderungen:
(I)Änderung der Verordnung über deutsche Ferien- und Erholungsreisende, die ihren Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik und dem Demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben vom 7. Juni 1951 (GBl. S. 552)
Aufgehoben zum 1. Oktober 1961 durch:

Um den deutschen Ferien- und Erholungsreisenden, die ihren Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Ferien in Orten der Deutschen Demokratischen Republik zu verleben, wird auf Grund § 35 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 349) folgendes verordnet:

§ 1

Ferien- und Erholungsplätze in der Deutschen Demokratischen Republik können von allen Deutschen in Anspruch genommen werden.

§ 2

Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben, können das in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und in den Westsektoren von Groß-Berlin im Umlauf befindliche Geld im Verhältnis 1 : 1 in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank umtauschen.

§ 3

Durchführungsbestimmungen hierzu erläßt das Ministerium des Innern im Einverständnis mit den Ministerien für Arbeit und Gesundheitswesen und der Finanzen und nach Anhörung des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 22. Juni 1950

Die Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik

Grotewohl
Ministerpräsident

Ministerium des Innern

Dr. Steinhoff
Minister

Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen

Steidle
Minister

Ministerium der Finanzen

I.V.: Rumpf
Staatssekretär